Sind Vorher-Nachher-Bilder in der Praxis erlaubt?

Von Dominik von Falkenhausen · Recht & Möglichkeiten · 2026-03-12 · Aktualisiert am 2026-10-05

Praxisinhaberin prüft Flyer im Behandlungsraum und fragt sich, ob Vorher-Nachher-Bilder erlaubt sind
Praxisinhaberin prüft Flyer im Behandlungsraum und fragt sich, ob Vorher-Nachher-Bilder erlaubt sind

Kurz beantwortet: Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung außerhalb der Fachkreise unzulässig (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG). Bei nicht-operativen Behandlungen sind sie möglich, dürfen aber keinen untypischen Erfolg suggerieren und brauchen eine schriftliche, widerrufbare Einwilligung.

Einfach erklärt

Bei Operationen dürfen Sie solche Bilder Patienten nicht zeigen. Bei nicht-operativen Behandlungen geht es, wenn nichts geschönt wird und der Patient schriftlich zustimmt.

Sind Vorher-Nachher-Bilder erlaubt? Was § 11 HWG zulässt.

Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen sind Vorher-Nachher-Bilder in der Werbung außerhalb der Fachkreise unzulässig. Für nicht-operative Behandlungen ist die Lage differenzierter, und genau dort entstehen die meisten Fehler.

Die klare Grenze

§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG untersagt die vergleichende Darstellung des Körperzustands vor und nach einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff gegenüber Laien. Was als operativ gilt, wird in der Rechtsprechung eher weit ausgelegt.

Der Graubereich

Für minimalinvasive und nicht-operative Behandlungen greift das Verbot nicht direkt. Trotzdem bleibt § 3 HWG: Eine Bilderstrecke, die einen Erfolg suggeriert, der nicht typisch ist, kann irreführend sein. Auch die Rechtsprechung zu Berufsordnungen der Landesärztekammern spielt hinein.

Was fast immer schiefgeht

Unterschiedliche Beleuchtung, andere Kameraabstände, Make-up nur auf dem Nachher-Bild, ausgewählte Extremfälle ohne Hinweis auf den Regelfall. Solche Darstellungen sind auch dann angreifbar, wenn die Behandlung selbst nicht unter das Verbot fällt.

Die einwilligungsrechtliche Seite

Unabhängig vom HWG braucht jede Veröffentlichung eine schriftliche, freiwillige und widerrufbare Einwilligung. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Eine Einwilligung, die als Bedingung für eine Behandlung eingeholt wird, ist unwirksam.

Was stattdessen wirkt

Erklärte Abläufe, ehrliche Angaben zu Haltbarkeit und Grenzen, sachliche Beschreibungen typischer Ergebnisse, Aufnahmen von Praxis und Team, differenzierte Bewertungen. Diese Inhalte erzeugen weniger Aufmerksamkeit, aber deutlich passendere Anfragen.

Ein Bild, das mehr verspricht, als Sie halten können, zieht genau die Patienten an, die Sie nicht wollen.

Ein typischer Fall aus der Praxis

Denkbar wäre eine Praxis, die auf Instagram Ergebnisbilder eines operativen Eingriffs veröffentlicht und daraufhin abgemahnt wird. Nach dem Wechsel zu erklärenden Beiträgen über Ablauf, Nachsorge und realistische Erwartungen würde die Reichweite zunächst sinken, die Qualität der Anfragen aber steigen.

Schritt für Schritt zur sicheren Bildkommunikation

Zuerst prüfen, welche Ihrer Behandlungen als operativ gelten. Danach alle betreffenden Bilder aus der Publikumswerbung entfernen. Anschließend für zulässige Fälle einheitliche Aufnahmebedingungen festlegen.

Danach schriftliche, widerrufbare Einwilligungen dokumentieren. Zuletzt eine Alternative aufbauen: Erklärinhalte statt Ergebnisbilder.

Welche Fehler machen Praxen mit Vorher-Nachher-Bildern?

Erster Fehler: Das Verbot wird nur auf die Website bezogen, nicht auf Social Media. Besser ist, alle Kanäle gleich zu behandeln. Zweiter Fehler: Einwilligungen werden mündlich eingeholt.

Besser ist eine schriftliche, jederzeit widerrufbare Erklärung. Dritter Fehler: Es werden Extremfälle gezeigt. Besser ist, typische Verläufe darzustellen oder darauf zu verzichten.

Vierter Fehler: Alte Beiträge bleiben online. Besser ist, das Archiv einmal vollständig durchzugehen.

Woran erkennen Sie, dass Ihre Bilder rechtssicher sind?

Ein Anhaltspunkt ist, dass Erstgespräche mit realistischeren Erwartungen beginnen. Ein zweiter ist das Ausbleiben von Beanstandungen. Ein dritter ist, dass Interessenten Fragen zu Ablauf und Nachsorge stellen statt zu Ergebnisgarantien.

Wie viel Aufwand kostet eine rechtssichere Bildauswahl?

Eine vollständige Durchsicht von Website und Social-Media-Archiv dauert meist ein bis drei Wochen. Der Aufbau erklärender Alternativinhalte braucht zwei bis vier Monate. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was als operativ gilt, und warum das strittig ist

Die Abgrenzung zwischen operativem und nicht-operativem Eingriff ist der eigentliche Streitpunkt. Gerichte haben das Merkmal in der Vergangenheit weit ausgelegt und auch Eingriffe erfasst, die in der Praxis als klein gelten, sobald sie mit einer Verletzung der Haut und einer formenden Absicht verbunden sind.

Für die eigene Kommunikation folgt daraus eine einfache Regel: Im Zweifel gilt der strengere Maßstab, weil eine spätere Klärung im Streitfall teurer ist als der Verzicht auf ein Bild.

Fachkreise, geschlossene Bereiche und Einwilligung

Gegenüber Fachkreisen ist die Darstellung zulässig. Entscheidend ist, dass der Bereich tatsächlich auf Fachkreise beschränkt ist, ein Hinweis auf der Seite oder eine einfache Bestätigung genügt dafür nicht ohne weiteres.

Unabhängig davon bleibt die datenschutzrechtliche Seite: Die Einwilligung muss die konkreten Kanäle benennen, freiwillig erteilt und jederzeit widerrufbar sein; nach einem Widerruf müssen die Aufnahmen tatsächlich entfernt werden, auch aus Archiven und geteilten Beiträgen.

Die Dokumentation, die Sie im Streitfall brauchen

Sinnvoll ist eine kurze Akte je veröffentlichter Aufnahme: Datum, Behandlung, Aufnahmebedingungen, Einwilligungstext mit Unterschrift, Kanäle der Veröffentlichung und Ansprechpartner in der Praxis. Wird eine Darstellung beanstandet, entscheidet häufig, wie belastbar diese Unterlagen sind.

Alternativen, die dieselbe Frage beantworten

Interessenten wollen mit Ergebnisbildern eine einzige Frage klären: Was kann ich realistisch erwarten? Diese Frage lässt sich auch ohne Bildvergleich beantworten, über beschriebene typische Verläufe, Angaben zu Haltbarkeit und Grenzen, erklärte Nachsorge und eine ehrliche Einordnung, für wen eine Behandlung nicht geeignet ist.

Praxen, die so arbeiten, führen erfahrungsgemäß kürzere Erstgespräche mit weniger Korrekturbedarf.

Wie zeigen Sie Ihre Arbeit im erlaubten Rahmen?

Häufige Fragen dazu

Gilt das Verbot auch für Instagram und TikTok?
Ja. Das HWG unterscheidet nicht nach Kanal, sondern nach Zielgruppe. Werbung außerhalb der Fachkreise umfasst soziale Netzwerke genauso wie die Website. Auch alte Beiträge im Archiv sind angreifbar.
Wann gilt eine Behandlung als operativ?
Die Rechtsprechung legt den Begriff eher weit aus und stellt auf einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ab, der über eine reine Injektion hinausgeht. Bei Grenzfällen sollte die Einordnung vor der Veröffentlichung geklärt werden.
Was ist eine wirksame Einwilligung für Bilder?
Sie muss schriftlich, freiwillig, konkret auf Kanal und Nutzung bezogen und jederzeit widerrufbar sein. Eine Einwilligung, die als Bedingung für eine Behandlung eingeholt wird, ist unwirksam.

Zum Mitnehmen

  1. Sortieren Sie Ihre Behandlungen in operativ und nicht-operativ.
  2. Räumen Sie auch alte Beiträge in sozialen Netzwerken auf.
  3. Lassen Sie jede Veröffentlichung schriftlich genehmigen.

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